(1) Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an kostenpflichtigen Veranstaltungen (nachfolgend „Veranstaltung") der Liebscher & Bracht Schmerzfrei GmbH, Kaiser-Friedrich-Promenade 111, 61348 Bad Homburg (nachfolgend „Veranstalter"), für die Tickets über die jeweilige Webseite verkauft werden.
(2) Diese Fassung gilt für alle Verträge über den Kauf eines Tickets, die ab dem 14.08.2026 geschlossen werden.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Vertragspartner für den Kauf eines Tickets und die Teilnahme an der Veranstaltung ist die Liebscher & Bracht Schmerzfrei GmbH, Kaiser-Friedrich-Promenade 111, 61348 Bad Homburg. Weitere Angaben, insbesondere zu Vertretung, Registereintrag und Kontaktmöglichkeiten, ergeben sich aus dem Impressum des Veranstalters unter www.liebscher-bracht.com/impressum/.
(1) Die Darstellung einer Veranstaltung im Ticketshop stellt kein bindendes Angebot des Veranstalters dar, sondern eine Aufforderung an den Teilnehmer, ein Ticket zu bestellen.
(2) Mit Abschluss des Bestellvorgangs (z. B. durch Anklicken des Bestellbuttons) gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Erwerb des ausgewählten Tickets ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter die Bestellung durch eine Bestätigung annimmt oder das Ticket versendet beziehungsweise zum Abruf bereitstellt. Eine automatisch versendete Bestätigung des Eingangs der Bestellung stellt für sich genommen noch keine Annahme des Angebots dar.
(4) Das Ticket berechtigt zur einmaligen Teilnahme an der jeweils angegebenen Veranstaltung zu den dort genannten Bedingungen (insbesondere Datum, Ort und Beginn).
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Ticketshop angegebenen Preise. Diese verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten. Das Ticket wird erst nach vollständiger Zahlung des Ticketpreises ausgestellt beziehungsweise gilt erst nach vollständiger Zahlung als gültig.
(1) Der Zutritt zur Veranstaltung wird nur gegen Vorlage eines gültigen Tickets gewährt. Das Ticket ist bis zum Ende der Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlangen des Veranstalters oder seines Personals erneut vorzuzeigen.
(2) Ein Ticket berechtigt jeweils nur eine Person zum einmaligen Zutritt. Wird dasselbe Ticket mehrfach vorgelegt (zum Beispiel als Kopie), ist ausschließlich die Person zum Zutritt berechtigt, die das Ticket zuerst vorlegt.
(3) Ist das Ticket auf einen bestimmten Namen ausgestellt, kann der Veranstalter den Zutritt vom Vorliegen eines amtlichen Lichtbildausweises abhängig machen.
(1) Tickets können, soweit im Ticketshop nicht ausdrücklich etwas Abweichendes angegeben ist, an Dritte weitergegeben werden.
(2) Der Weiterverkauf zu einem den ursprünglichen Ticketpreis übersteigenden Preis sowie die gewerbliche Weiterveräußerung von Tickets sind nicht gestattet. Der Veranstalter kann in diesen Fällen den Zutritt verweigern.
(3) Wer ein Ticket an eine andere Person weitergibt, teilt dies dem Veranstalter vorab unter Angabe der Ticketnummer sowie von Name und Kontaktdaten der übernehmenden Person mit, zum Beispiel per Telefon (+49 6172 139 59 52) oder E-Mail (service@liebscher-bracht.com). Ist das Ticket auf einen bestimmten Namen ausgestellt (§ 5 Abs. 3), kann der Zutritt ohne diese Mitteilung verweigert werden.
(1) Im Rahmen der Veranstaltung können praktische Übungen, Bewegungsanleitungen und vergleichbare Inhalte vermittelt werden.
(2) Die Teilnahme an praktischen Übungen erfolgt in eigener Verantwortung des Teilnehmers. Der Teilnehmer führt Übungen ausschließlich im eigenen, schmerzfreien Bewegungsspielraum aus. Bei Unsicherheiten hält er vor der Ausführung Rücksprache mit dem anwesenden Personal oder sieht von der Übung ab.
(3) Die Inhalte der Veranstaltung dienen der allgemeinen Information und Anleitung. Sie ersetzen keine individuelle medizinische Diagnose, Beratung oder Behandlung. Teilnehmern mit bestehenden Beschwerden, Erkrankungen, Verletzungen oder Vorerkrankungen wird empfohlen, vor der Veranstaltung ärztlichen oder therapeutischen Rat einzuholen.
(4) Die Regelungen zur Haftung des Veranstalters (§ 14) bleiben von den vorstehenden Absätzen unberührt.
(1) Teilnehmer haben den Anweisungen des Veranstalters, seines Personals und eines von ihm beauftragten Sicherheits- oder Ordnungsdienstes Folge zu leisten.
(2) Die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung ist zu beachten.
(3) Untersagt sind insbesondere Handlungen, die den Ablauf der Veranstaltung stören, andere Teilnehmer gefährden oder belästigen, sowie das Mitführen gefährlicher Gegenstände.
(1) Der Veranstalter übt während der Veranstaltung das Hausrecht aus.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, einer Person den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern oder sie von der Veranstaltung auszuschließen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) von der Person eine Gefahr für die Sicherheit anderer Teilnehmer, des Personals oder der Veranstaltung ausgeht oder zu befürchten ist,
b) die Person den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stört oder erkennbar zu stören beabsichtigt,
c) die Person bereits in der Vergangenheit gegen diese Teilnahmebedingungen oder die Hausordnung verstoßen hat,
d) die Person erkennbar nicht zu dem Zweck teilnehmen möchte, für den die Veranstaltung bestimmt ist, oder
e) ein sonstiger Grund vorliegt, der ein berechtigtes Interesse des Veranstalters an dem Ausschluss der Person begründet, wobei die Interessen der betroffenen Person angemessen berücksichtigt werden.
(3) Wird einer Person aus einem der in Absatz 2 genannten Gründe der Zutritt vor Beginn der Veranstaltung verweigert oder wird sie vor Veranstaltungsbeginn ausgeschlossen, erstattet der Veranstalter den bereits entrichteten Ticketpreis, es sei denn, die betroffene Person hat den Ausschlussgrund selbst zu vertreten (insbesondere in den Fällen von Absatz 2 lit. a bis c). Weitergehende Ansprüche der betroffenen Person, insbesondere auf Ersatz sonstiger Aufwendungen, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Wird eine Person während der laufenden Veranstaltung aus einem der in Absatz 2 genannten Gründe ausgeschlossen und hat sie den Ausschlussgrund selbst zu vertreten, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Ticketpreises.
Erscheint der Teilnehmer nicht zur Veranstaltung oder nimmt er, unabhängig vom Grund, nicht an ihr teil, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Dies gilt nicht, soweit der Veranstalter die Veranstaltung abgesagt oder verschoben hat (§ 11) oder dem Teilnehmer der Zutritt durch den Veranstalter verweigert wurde, ohne dass dieser den Grund hierfür selbst zu vertreten hat (§ 9).
(1) Der Veranstalter kann die Veranstaltung aus wichtigem Grund (zum Beispiel höhere Gewalt, kurzfristiger Ausfall von Referenten, behördliche Anordnung oder zu geringe Teilnehmerzahl) absagen oder auf einen anderen Termin verschieben.
(2) Im Fall der Absage erstattet der Veranstalter den Ticketpreis. Im Fall der Verschiebung bleibt das Ticket für den neuen Termin gültig; der Teilnehmer kann alternativ innerhalb einer vom Veranstalter mitgeteilten Frist vom Vertrag zurücktreten und die Erstattung des Ticketpreises verlangen.
(3) Einzelne Programmpunkte, Referenten, Uhrzeiten und Details des Veranstaltungsortes stehen unter dem Vorbehalt zumutbarer, kurzfristiger Änderungen.
(1) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht für den Ticketkauf nicht, da es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung handelt, für deren Erbringung ein spezifischer Termin vorgesehen ist (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
(2) Ein Rücktritt des Teilnehmers vom Vertrag oder eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist nur möglich, soweit der Veranstalter dies im Einzelfall ausdrücklich anbietet oder sich aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften etwas anderes ergibt.
(1) Der Veranstalter oder von ihm beauftragte Dritte können im Rahmen der Veranstaltung Foto-, Video- und Tonaufnahmen anfertigen, auf denen Teilnehmer abgebildet oder zu hören sein können.
(2) Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass Aufnahmen, auf denen er nicht als erkennbarer Blickfang im Vordergrund steht, zu Zwecken der Berichterstattung über die Veranstaltung und zu Werbezwecken genutzt werden dürfen. Für Aufnahmen, auf denen einzelne Teilnehmer erkennbar im Vordergrund stehen, wird gesondert um Einwilligung gebeten.
(3) Der Teilnehmer kann der Nutzung von Aufnahmen, auf denen er erkennbar ist, jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Veranstalters (§ 15).
(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen.
(2) Für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertrauen darf, haftet der Veranstalter auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Für das Abhandenkommen persönlicher Gegenstände während der Veranstaltung übernimmt der Veranstalter keine Haftung, soweit sich aus den vorstehenden Absätzen nichts anderes ergibt.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die in § 7 beschriebenen praktischen Übungen; sie lassen die Eigenverantwortung des Teilnehmers nach § 7 unberührt.
(1) Die im Rahmen der Bestellung und Teilnahme erhobenen personenbezogenen Daten werden vom Veranstalter zur Vertragsabwicklung sowie, soweit hierfür eine Rechtsgrundlage besteht, zu weiteren Zwecken verarbeitet.
(2) Eine gesonderte, veranstaltungsspezifische Datenschutzerklärung besteht nicht. Ergänzend zu diesen Teilnahmebedingungen gilt daher die allgemeine Datenschutzerklärung des Veranstalters, abrufbar unter www.liebscher-bracht.com/datenschutzerklaerung/, entsprechend auch für die Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit dem Ticketkauf und der Teilnahme an der Veranstaltung.
Der Veranstalter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Teilnehmer Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften dieses Staates unberührt.
(2) Ist der Teilnehmer Verbraucher, werden durch diese Regelung keine von den gesetzlichen Vorschriften abweichenden Gerichtsstände begründet.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.